In Nordrhein-Westfalen sind seit dem 01.01.2008 die Elterngeldstellen bei den Kreisen und kreisfreien Städten für die Bearbeitung des Elterngeldes zuständig. Sie beraten Sie auch zu allen Fragen der Elternzeit. Die für Sie zuständige Elterngeldstelle können Sie in der nachstehenden Datenbank finden. Bitte geben Sie dazu Ihre Postleitzahl ein:
Alternativ finden Sie die für Sie zuständige Elterngeldstelle, wenn Sie unten den Anfangsbuchstaben Ihres Wohnortes anklicken:
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