Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen
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Elterngeld

Elterngeld erhalten grundsätzlich alle Eltern, die sich Zeit für Ihr Neugeborenes nehmen und ihr Kind selbst betreuen und erziehen.

Das Elterngeld ist eine Familienleistung mit Einkommensersatzfunktion. Es beträgt 67 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens, maximal 1.800 Euro monatlich. Wer im Jahr vor der Geburt über 1.200 Euro netto im Monatsdurchschnitt verdient hat, erhält weniger, mindestens aber 65 Prozent dieses monatlichen Nettos. Nur wer so viel verdient, dass das Finanzamt von ihm die sogenannte "Reichensteuer" verlangt, hat keinen Anspruch auf Elterngeld. Das betrifft Alleinerziehende, die im Kalenderjahr vor der Geburt mehr als 250.00 Euro versteuern mussten, und Elternpaare, die zusammen mehr als 500.000 Euro zu versteuerndes Einkommen hatten.

Vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätige Eltern erhalten ein Elterngeld in Höhe von 300 Euro.

Grundsätzlich kann das Elterngeld für die Dauer von 12 Monaten bezogen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können zwei weitere Bezugsmonate geltend gemacht werden.

Grundvoraussetzung ist immer die eigene Betreuung und Erziehung des Kindes durch die Mutter oder den Vater.

Auch ausländische Bürgerinnen und Bürger können das Elterngeld beantragen. Voraussetzung ist, dass sie nicht nur vorübergehend in Deutschland leben und einen Aufenthaltstitel haben, der zu einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Sie müssen daher im Besitz eines "qualifizierten Aufenthaltstitels" sein.

 

In Nordrhein-Westfalen werden Anträge auf Elterngeld ab dem 01.01.2008 bei den Kreisen und kreisfreien Städten bearbeitet. Sie zahlen das Elterngeld aus und beraten bei Fragen zur Elternzeit.

Wenn Sie Elterngeld beantragen möchten, verwenden Sie hierzu bitte das entsprechende Formular. Es steht auf diesen Seiten zum Herunterladen bereit.

EGON - Elterngeld online beantragen

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Elterngeldformular

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Elterngeld - häufig gestellte Fragen

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Elterngeldrechner

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Familien Wegweiser Bund

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